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Gegen rechte Ideologien und für gleiche Menschenwürde

25. März 2024

Anlässlich der katastrophalen Gesetzesverschärfungen für Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderungen hat der BDH gemeinsam mit über 190 Organisationen und über 80 Einzelpersonen den „Brandbrief gegen rechte Ideologien und für gleiche Menschenwürde“ gezeichnet.

Derzeit demonstrieren hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen rechte Ideologien, Ausgrenzung und eine sogenannte „Re-Migration“ und fordern lautstark Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt ein. Gleichwohl beschließen Bund und Länder die tiefgreifendsten Gesetzesverschärfungen in der Asyl- und Migrationspolitik seit 10 Jahren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben. Ein großer Personenkreis, der besonders stark betroffen ist und bisher völlig außer Acht gelassen wurde: Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderungen. Die Aberkennung ihres notwendigen Bedarfs an Sozialleistungen, der für die Schaffung einer gleichberechtigten Grundlage unerlässlich ist, verletzt ihre körperliche Unversehrtheit und Demokratiefähigkeit. Besonders dramatisch ist die auffallend hohe Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die nun für 3 Jahre einer eklatanten Unterversorgung ausgesetzt sind, mit der akuten Gefahr, schwerwiegende gesundheitliche Folgeschäden zu erleiden.

Ein vielfältiges Bündnis von Selbstvertretungsorganisationen von behinderten Menschen (DPOs) und Migrant*innen (MSOs), Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Leistungserbringern, Berufsverbänden, ärztlichen und psychotherapeutischen, juristischen und wissenschaftlichen Akteuren und weiteren sozialen und solidarischen Verbänden und Einzelpersonen tritt für Menschlichkeit, Sicherheit, Gesundheit, und Selbstbestimmung ein. Es ist das erste seiner Art an der Schnittstelle Behinderung und Flucht/Migration, das von der Selbstvertretung und Basis-(„Grassroots“)Ebene initiiert wurde. 

Das Bündnis fordert die Achtung und den Schutz der unveräußerlichen und unantastbaren Menschenwürde – die oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt – unabhängig vom Herkunftsland (Art. 1 GG). Das verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgebot „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ist kein „Deutschenrecht“, sondern ein Menschenrecht, das für alle uneingeschränkt gilt. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen endlich Eingang in die Asyl- und Migrationspolitik finden!

Der Brandbrief wurde zur 19. Integrationsministerkonferenz Mitte März an die zuständigen Minister*innen und Senator*innen für Integration übermittelt.

Dem Bündnis kann noch bis zum 5. April 2024 beigetreten werden. Das ist die Frist, für die eine schriftliche Stellungnahme angefordert wurde. Die Unterzeichnung erfolgt mit einer einfachen E-Mail an bnsbzsld.